,- € für Übungsleiter:innen ohne Schulung bzw. 12,- € für Übungsleiter:innen mit Schulung pro Stunde ist nach § 3 Nr. 26 EStG als nebenberufliche Einnahme bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000,- € jährlich steuer
,- € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei (Übungsleiterpauschale) Verantwortungsvoll: Ihre Aufgaben Sie sind an der Gestaltung inhaltlicher und organisatorischer Prozesse des Bereiches aktiv beteiligt
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