(sog. „Übungsleiterpauschale“ im Sinne des §3 Nr. 26 EStG) in Höhe von 90,- Euro für jede Nachtbetreuung. Die Aufwandsentschädigung kann bis zu einer Höhe von 3.000 Euro jährlich steuer
. „Übungsleiterpauschale“ im Sinne des §3 Nr. 26 EStG) in Höhe von 90,- Euro für jede Nachtbetreuung. Die Aufwandsentschädigung kann bis zu einer Höhe von 3.000 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt
,- € für Übungsleiter:innen ohne Schulung bzw. 12,- € für Übungsleiter:innen mit Schulung pro Stunde ist nach § 3 Nr. 26 EStG als nebenberufliche Einnahme bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000,- € jährlich steuer
,- € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei (Übungsleiterpauschale) Verantwortungsvoll: Ihre Aufgaben Sie sind an der Gestaltung inhaltlicher und organisatorischer Prozesse des Bereiches aktiv beteiligt
,- € für Übungsleiter:innen ohne Schulung bzw. 12,- € für Übungsleiter:innen mit Schulung pro Stunde ist nach § 3 Nr. 26 EStG als nebenberufliche Einnahme bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000,- € jährlich steuer
,- € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei (Übungsleiterpauschale) Verantwortungsvoll: Ihre Aufgaben Sie sind an der Gestaltung inhaltlicher und organisatorischer Prozesse des Bereiches aktiv beteiligt