,- € für Übungsleiter:innen ohne Schulung bzw. 12,- € für Übungsleiter:innen mit Schulung pro Stunde ist nach § 3 Nr. 26 EStG als nebenberufliche Einnahme bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000,- € jährlich steuer
,- € für Übungsleiter:innen ohne Schulung bzw. 12,- € für Übungsleiter:innen mit Schulung pro Stunde ist nach § 3 Nr. 26 EStG als nebenberufliche Einnahme bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000,- € jährlich steuer